Unter dem Sammelbegriff der Kommunalwahlen versteht man die auf kommunaler Ebene stattfindenden Wahlen, die von den 426 hessischen Städten und Gemeinden und den 21 Landkreisen wegen der von der Verfassung garantierten kommunalen Selbstverwaltung in eigener Verantwortung durchgeführt werden.
Der Landeswahlleiter wirkt daher bei ihrer Vorbereitung und Durchführung nicht mit. Falls erforderlich, erteilt die Rechtsabteilung des Ministeriums des Innern und für Sport fachlichen Rat und gibt allgemeine Auskünfte.
Zu den Kommunalwahlen zählen:
• Wahl der Gemeindevertretungen und Stadtverordnetenversammlungen - Gemeindewahl - • Wahl der Ortsbeiräte - Ortsbeiratswahl - • Wahl der Kreistage - Kreiswahl - • Wahl der Ausländerbeiräte - Ausländerbeiratswahl - • Wahl der Bürgermeister, in Städten über 50.000 Einwohner der Oberbürgermeister, und Wahl der Landräte - Direktwahl - • Bürgerentscheid (vgl. hierzu unter "Abtimmungen") • Abwahl von Bürgermeistern (Oberbürgermeistern) und Landräten
Allgemeine Kommunalwahlen
Gemeinde-, Ortsbeirats- und Kreiswahl werden als allgemeine Kommunalwahlen bezeichnet, die im ganzen Land am selben Tag zusammen durchgeführt werden. Die nächsten Kommunalwahlen finden am 27. März 2011 statt. Die Wahlperiode dauert fünf Jahre.
Gewählt werden bei den allgemeinen Kommunalwahlen - abhängig von der Zahl der Einwohner im Wahlgebiet - bei der Gemeindewahl 15 bis 93 Gemeindevertreter, bei der Ortsbeiratswahl drei bis 19 Ortsbeiratsmitglieder und 51 bis 93 Kreistagsabgeordnete bei der Kreiswahl.
Ergebnisse Ergebnisse der Kommunalwahlen werden vom Hessischen Statistischen Landesamt veröffentlicht.