Rathaus (großer Sitzungssaal), In der Gass 17, 69483 Wald-Michelbach ; 13.06.2017 ; 19:30 Uhr
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1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit
2 Gebührenkalkulation für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Wald-Michelbach Vo/095/XVIII
Sachverhalt: Das Büro Eckermann & Krauß hat die Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen im Hinblick auf eine KAG-gerechte Gebührenkalkulation überprüft. Das Ergebnis ist dem in der Anlage beigefügten Schreiben des Büros vom 08.06.2017 zu entnehmen. Es sind keine wesentlichen Änderungen erforderlich. Weitere Erläuterungen erfolgen durch den Bürgermeister in der Sitzung.
Beschlussvorschlag:
Anlagen: - Schreiben des Büro Eckermann & Krauß vom 08.06.2017
3 Anpassung der Gebührensätze im Wasser- und Abwasserbereich hier: 5. Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung (WVS) der Gemeinde Wald-Michelbach vom 15.07.2004 und 6. Satzung zur Änderung der Entwässerungssatzung (EWS) der Gemeinde Wald-Michelbach vom 15.07.2004 Vo/096/XVIII
Sachverhalt: Auf Grund rechtlicher Vorgaben müssen die Gebührenhaushalte ausgeglichen sein. Die letzte Gebührenanpassung für die Bereiche Wasser und Abwasser erfolgte zum 01.01.2014. Um eine rechtssichere und KAG-gerechte Gebührensituation zu haben, wurde das Büro Eckermann & Krauß mit einer neuen Gebührenkalkulation für die beiden Bereiche beauftragt. Es zeigte sich, dass im Bereich Wassergebühren Erhöhungen und im Bereich Abwassergebühren Minderungen vorzunehmen sind. Das Ergebnis wurde in verschiedenen Gremien vorgestellt und beraten. Es kann festgestellt werden, dass durch die Berichtigungen grundsätzlich keine Erhöhung der Gebühren erfolgt.
Eine Anpassung der Gebührensätze soll zum 01.01.2018 erfolgen.
Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung genehmigt die 5. Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung (WVS) der Gemeinde Wald-Michelbach vom 15.07.2004 sowie die 6. Satzung zur Änderung der Entwässerungssatzung (EWS) der Gemeinde Wald-Michelbach vom 15.07.2004, die als Anlagen -1- und -2- dem Protokoll beigefügt sind.
Anlagen: - Entwurf 5. Änderungssatzung zur WVS - Entwurf 6. Änderungssatzung zur EWS
4 2. Änderung des Bebauungsplanes „Am Bahndamm/Wetzkeil“ in der Kerngemeinde Wald-Michelbach hier: Grundstücksverkauf Vo/093/XVIII
Sachverhalt: Die gemeinsam mit den Grundstückseigentümern und einer Stadtentwicklungsgesellschaft angestrebte Projektentwicklung (u. a. Neuansiedlung Drogeriemarkt) im Bereich des Ortskerns - Ludwigstraße 74-78 - konnte aufgrund der mangelnden Kooperation einer Grundstückseigentümerin leider nicht verwirklicht werden. Da die Neuansiedlung eines Drogeriemarktes in Wald-Michelbach jedoch oberste Priorität hat, soll nun auf den freien Grundstücksteilen im Wetzkeil - im Bereich der Fachmärkte EDEKA/Aldi - der Drogeriemarkt errichtet werden. Die Gemeindevertretung hat hierzu bereits den entsprechenden Änderungsbeschluss für den Bebauungsplan in ihrer Sitzung am 21.02.2017 gefasst. Zur Realisierung des Projekts ist neben der bauleitplanerischen Schaffung des Baurechts der Grundstücksverkauf der betroffenen Grundstücke an den ausgewählten Investor erforderlich. Folgende gemeindeeigene Grundstücke sind hiervon betroffen. Gemarkung Wald-Michelbach, Flur 6 Nr. 11/83 = 538 qm Gemarkung Wald-Michelbach, Flur 6 Nr. 11/74 = Teilfläche von ca. 193 qm Gemarkung Wald-Michelbach, Flur 6 Nr. 11/75 = Teilfläche von ca. 3.148 qm Gesamt = ca. 3.879 qm Der Gemeindevorstand hat den Verkauf der Grundstücke am 06.06.2017 befürwortet.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung stimmt dem Verkauf der Grundstücke Gemarkung Wald-Michelbach, Flur 6 Nr. 11/83 = 538 qm Gemarkung Wald-Michelbach, Flur 6 Nr. 11/74 = Teilfläche von ca. 193 qm Gemarkung Wald-Michelbach, Flur 6 Nr. 11/75 = Teilfläche von ca. 3.148 qm zu. Der Gemeindevorstand wird bevollmächtigt, den Kaufvertrag abzuschließen.
Anlagen: keine
5 Fortführung des Sanierungskonzeptes in der Heinrich-Schlerf-Erholungsanlage Vo/094/XVIII
Sachverhalt: Vom Planungsbüro Bretschneider wurde im Jahr 2012 ein Konzept zur Sanierung der Heinrich-Schlerf-Erholungsanlage erstellt, das in den Folgejahren teilweise umgesetzt worden ist. Noch nicht zur Umsetzung gekommen ist bisher die Sanierung des Bereichs am Bistro und dem Musikpavillon. Dieser Bereich befindet sich in einem Zustand, der eine Sanierung dringend erforderlich macht. Die Sanierung soll ab dem Herbst d.J. erfolgen, damit der Bereich im Frühjahr 2018 wieder genutzt werden kann. Nach einer Kostenschätzung des Büros Bretschneider belaufen sich die Gesamtkosten für die Sanierung (Austausch der Platten gegen Bodenpflaster, Sanierung des Atriums einschl. neuer Sitzauflagen und Sanierung des Treppenaufgangs) auf rund 140.000,00 Euro. Im Haushalt 2017 sind für die Fortführung des Sanierungskonzeptes nur 15.000,00 Euro eingestellt. Die restlichen Finanzmittel müssten im Haushalt 2018 eingestellt werden. Damit die Maßnahme umgesetzt werden kann, muss ein entsprechender Einzelbeschluss durch die Gemeindevertretung erfolgen. Ein Übersichtsplan sowie die Kostenschätzung des Büros Bretschneider sind in der Anlage beigefügt. Weitere Erläuterungen erfolgen durch den Bürgermeister in der Sitzung.
Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung genehmigt die Sanierung des Bereichs am Bistro und dem Musikpavillon in der Heinrich-Schlerf-Erholungsanlage. Die Umsetzung soll ab dem Herbst d.J. erfolgen. Im Haushalt 2018 sind die erforderlichen Haushaltsmittel einzuplanen.
Anlagen: - Übersichtsplan sowie Kostenschätzung des Büro Bretschneider
6 Erweiterung des Bürgerhauses im Ortsteil Siedelsbrunn