Text der Petition Der Deutsche Bundestag möge die Bundesregierung damit beauftragen, dafür einzutreten, dass die Europäische Union die Zulassung gentechnisch veränderter Pflanzen zum Anbau aussetzt (Anbau-Moratorium), und er möge in Deutschland die gesetzliche Grundlage für den regionalen Ausschluss gentechnisch veränderter Pflanzen aus der Agrarkultur schaffen.
Begründung Agro-Gentechnik darf nicht zum Einsatz kommen, wenn sie mit Risiken für Mensch und Umwelt verbunden ist. Landwirtschaft und Lebensmittelerzeugung ohne Agro-Gentechnik müssen auf Dauer möglich sein. Die EU lässt gentechnisch veränderte (GV) Pflanzen für den Anbau zu. Die Mitgliedstaaten entscheiden mit. Das Zulassungsverfahren der EU für GV-Pflanzen ist mangelhaft bei der Prüfung von Umwelt- und Gesundheitsrisiken; es berücksichtigt soziale und wirtschaftliche Schadwirkungen nicht. Wir befürchten, die EU wird in Kürze Gentechnik-Pflanzen neu zulassen, ohne dass die Mängel des Zulassungsverfahrens behoben sind. Die EU stützt sich bei den Zulassungsentscheidungen auf die Empfehlungen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Deren Prüfverfahren bewerteten die EU-Umweltminister bereits im Dezember 2008 als unzureichend. Auch viele Wissenschaftler und zivilgesellschaftliche Organisationen kritisieren es: Untersuchungen der Langzeiteffekte von GV-Pflanzen auf Umwelt und Gesundheit fehlen. Maßnahmen zur wirksamen Sicherung der Wahlfreiheit von Verbrauchern und Landwirten, insbesondere um die Herstellung von Lebensmitteln ohne Gentechnik zu sichern und Kontaminationen zu vermeiden, werden gar nicht berücksichtigt. Die oft enge berufliche Nähe der EFSA-Experten zu den großen Gentechnik-Unternehmen weckt Zweifel an der Unabhängigkeit der EFSA. Deren Verfahren sind intransparent, denn sie stützt ihr Urteil nicht auf selbst in Auftrag gegebene Studien, sondern auf Berichte der antragstellenden Industrie. Diese macht die Untersuchungen aber dem kritischen wissenschaftlichen Diskurs nicht zugänglich. Es ist nicht erkennbar, dass die dringend erforderliche Reform des EFSA-Kontrollsystems in Angriff genommen wird. Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung zum Gentechnikrecht vom 24.11.2010 den noch nicht endgültig geklärten Erkenntnisstand der Wissenschaft betont (1 BvF 2/05). Es erlege dem Gesetzgeber beim Beurteilen der langfristigen Folgen eines Einsatzes von Gentechnik eine besondere Sorgfaltspflicht auf. Der Gesetzgeber müsse den Auftrag des Artikels 20a Grundgesetz beachten, die Lebensgrundlagen zu schützen, dies auch in Verantwortung für die künftigen Generationen. Die Wahlfreiheit von Landwirten, Verarbeitern und Verbrauchern muss praktisch, täglich und nicht nur theoretisch auf dem Papier geschützt werden. Wenn zunehmend GV-Pflanzen durch die EU zugelassen und angebaut würden, würde die Wahlfreiheit der Landwirte und Verbraucher in vielen Regionen Deutschlands praktisch zerstört. Für den Fall, dass erneut gentechnisch veränderte Organismen in Europa zum Anbau zugelassen werden, sollten vorsorglich regionale Anbauverbote zur Sicherung einer Landwirtschaft ohne Gentechnik gesetzgeberisch ermöglicht werden. Deutschland hat – durch die EU-Kommission bestätigt – das Recht, zur Sicherung praktischer Wahlfreiheit die Gentechnik aus der Landwirtschaft auszuschließen. Wir meinen, Deutschland sollte davon Gebrauch machen.