Also in Hessen muss man tatsächlich sogar 25 Jahre alt sein!
Da Sie so gerne belehren, schreiben Sie uns doch noch, wie alt man in Schleswig-Holstein, Bayern und in den Arabischen Emiraten sein muß!
Wählbar zum Bürgermeister sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des GG und Unionsbürger,
wo bleibt Ihre Beschwerde, dass sind doch sicher nur Bürger, die in der Christlich-Demakratischen-Union sind, oder"
die vor der Zulassung der Bewerbung in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerber müssen am Wahltag das 25., dürfen aber (bei der Wahl eines hauptamtlichen Bürgermeisters) noch nicht das 67. Lebensjahr vollendet haben. Nicht wählbar ist, wer vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen ist (§ 31 HGO).
Zitat von Gast im Beitrag #Also in Hessen muss man tatsächlich sogar 25 Jahre alt sein!
Da Sie so gerne belehren, schreiben Sie uns doch noch, wie alt man in Schleswig-Holstein, Bayern und in den Arabischen Emiraten sein muß!
Wählbar zum Bürgermeister sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des GG und Unionsbürger,
wo bleibt Ihre Beschwerde, dass sind doch sicher nur Bürger, die in der Christlich-Demakratischen-Union sind, oder"
die vor der Zulassung der Bewerbung in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerber müssen am Wahltag das 25., dürfen aber (bei der Wahl eines hauptamtlichen Bürgermeisters) noch nicht das 67. Lebensjahr vollendet haben. Nicht wählbar ist, wer vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen ist (§ 31 HGO).
Was soll das denn jetzt?
Wieso jetzt Schleswig-Holstein usw.? Sie kamen doch mit dem Thema Kandidatur! Sie betreiben Wortklauberei? Sie sind derjenige der Artikel,Verfassungen und deren Erläuterungen braucht um glücklich zu sein! Und Unionsbürger = Christlich Demokratische Union, ist wieder mal eine Ihrer Höchstleistungen.
Nur die Lüge braucht die Stütze der Staatsgewalt, die Wahrheit steht von alleine aufrecht.