Leider wurde unsere Pressemitteilung im entsprechenden Artikel der OZ essentiell gekürzt.
Wo bleibt die zugesicherte Bürgerbeteiligung?
Fragen sich die Bürger für Wald-Michelbach in dem mittlerweile veröffentlichten Minderheitenbericht von BfW und Bündnis 90 / Die Grünen.
Dieser ist deutlich umfangreicher, als der offizielle Bericht der restlichen Fraktionen, die lediglich in der ersten Sitzung anwesend waren und mit einer kurzen bis gar keiner Aktensichtung ihr offensichtliches Desinteresse an der Sache deutlich machten. Mitglieder von BfW und Bündnis 90 / Die Grünen, trafen sich zu weiteren Sitzungen, um die umfangreichen Unterlagen zum Windpark zu sichten. Hierbei trat vor allem ein erheblicher Mangel in Bezug auf die Umsetzung der Ausschreibungsbedingungen zu Tage, in der die Bietergemeinschaft ENTEGA Regenerativ GmbH / Energiegenossenschaft Odenwald (EGO) eine Beteiligung mit Genossenschaftsanteile der EGO mit einer Dividende von 3,5% und eine separate Bürgerbeteiligung mit einer festen Grundverzinsung und einer variablen Erfolgsbeteiligung in Aussicht stellte. Ebenso ist in den Unterlagen von einem vergünstigtem Bürgerstromangebot die Rede.
Im Gegensatz zur EnBW aber, die als Betreiber des Windparks Kahlberg bei Grasellenbach und Fürth bereits nahezu das gesamte Bürgerbeteiligungspotential ausgeschöpft hat, warten die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Wald-Michelbach weiterhin auf entsprechende Angebote.
Ein weiterer Punkt, der bei der Prüfung der Akten ins Auge stach, waren die Umstände, unter denen die sogenannten „Arbeitsgruppe Wind“ im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens durch Bgm Kunkel eigenmächtig eingesetzt und die damals nicht nur durch die Kommunalaufsicht kritisch beurteilt wurden.
Positiv zu erwähnen sei hierbei Arthur Knapp, der als Mitglied dieser Arbeitsgruppe in einer EMail vom 5. Dezember 2013 gegenüber den restlichen Mitgliedern deutlich machte, dass die Gruppe doch durch weitere Personen aus den Fraktionen erweitert werden möge. In diesem Schreiben gab er auch den Rat, in der am selbigen Tag stattfindenden Sitzung des Bauausschusses den Arbeitskreis, (der nach Auffassung der Kommunalaufsicht nur ein „privates Gremium“ sei), bekannt zu machen, um sich, aus seiner Sicht, keine Blöße zu geben, da der Arbeitskreis von der Gemeindevertretung nicht legalisiert wäre! Der Empfehlung Herrn Knapps wurde nicht gefolgt.
Fragwürdig ist auch eine E-Mail vom 7. Februar 2014 von Herrn Köhler an die Verwaltung, in der er darauf drängt, die Windmessdaten nur an den Bieter herauszugeben, der den Zuschlag erhält. In einer Antwort-Mail vom 8. Februar äußert wiederum Herr Arthur Knapp Zweifel an dieser Vorgehensweise, da ja jeder Bieter diese Daten zur Kalkulation der Pachthöhe brauchen würde. Zu diesem Austausch liegen keine Folgemails oder Informationen in Form von Protokollen vor, die über das weitere Vorgehen aufklären könnten. Es bleibt offen, welchem Bieter die Daten aus den Windmessungen zur Kalkulation letztlich vorgelegen haben könnten. Auf Nachfrage im Rahmen der Aktensichtung konnte die Verwaltung hierzu keine Auskunft geben.
Aus Sicht von BfW und Grünen zeigen sich einige Ungereimtheiten im Zusammenhang mit den Vorgängen rund um den Windpark Stillfüssel. Vor allem bleibt das Warten auf eine, gerade durch die BfW immer wieder geforderte, Bürgerbeteiligung am Windpark und auf ein wirklich attraktives Angebot an deutlich vergünstigtem Bürgerstrom für die Anwohner_innen rund um den Windpark Stillfüssel, zumal sich gezeigt hat, dass entgegen den Erwartungen eine nicht unerhebliche Lärmbelästigung von den Windrädern ausgeht.