KfW: Förderung wird verbessert Auch Vereine und Theater profitieren Frankfurt. Zum 1. April verbessern die KfW Bankengruppe und das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) die Förderung von energetischen Sanierungsvorhaben bei Nichtwohngebäuden im Bereich der kommunalen und sozialen Infrastruktur. War dieses mit Bundesmitteln zinsverbilligte Kreditangebot bisher auf Schulen, Kindergärten und andere Gebäude der Kinder- und Jugendarbeit beschränkt, kann künftig auch die energetische Sanierung von Rathäusern, Behindertenwerkstätten, Vereinsgebäuden, Theatern sowie anderen Nichtwohngebäuden von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen finanziert werden.
Die Eckpunkte im Überblick:
Zwei Förderprogramme:
1. Energieeffizient Sanieren - Kommunen
Direktkredite der KfW für Kommunen, deren Eigenbetriebe und Gemeindeverbände.
Finanzierung von gemeinnützigen Organisationen, inkl. Kirchen, im Bankdurchleitungsverfahren. Der Kredit wird bei der Hausbank des Investors beantragt.
Verwendungszweck: Investitionsfinanzierung für die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur, die vor dem 01.01.1995 fertig gestellt wurden.
Kredithöhe/Laufzeit/Zinsfestschreibung:
Abhängig von der Art des Vorhabens werden zinsgünstige Kreditmittel von max. 600 EUR/m2 (KfW Effizienzhaus 85), 350 EUR/m2 (KfW Effizienzhaus 100) bzw. 50 EUR/m2 (je Einzelmaßnahme) zur Verfügung gestellt. Die Laufzeit kann bis zu 30 Jahre, bei maximal 5 tilgungsfreien Anlaufjahren betragen. Die Zinsen werden für 10 Jahre festgeschrieben und während dieses Zeitraums vom Bund verbilligt.
Die aktuellen Zinskonditionen und weitere ausführliche Informationen sind im Internet unter www.kfw.de oder über das Infocenter der KfW Bankengruppe unter der Telefonnummer 01801 / 33 55 77 abrufbar.
__________________________________________________________________________ - Stefan Werner ist Vorstandsmitglied des Vereins "Demokratisches Bürgerforum Überwald" -