In Haßleben soll eine Mega-Schweinemastanlage für über 65.000 Tiere entstehen. Nicht nur die Tierquälerei wird dabei toleriert, sondern es würde auch gegen geltendes Recht verstoßen werden. Brandschutzbestimmungen würden ignoriert werden, ein hochgeschütztes Moor würde geopfert werden usw.
Bestürzt reagiert die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt auf die heute bekannt gewordene Genehmigung der Schweinefabrik in Haßleben für mehr als 36.000 Tiere.
Heute wurde die Schweinezucht- und -mastanlage im brandenburgischen Haßleben genehmigt. Die verantwortlichen Minister Tack (Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz; DIE LINKE) und Vogelsänger (Infrastruktur und Landwirtschaft; SPD) wollen ihre Verantwortung für die Genehmigung von sich schieben, indem sie sich auf eine »fachliche Entscheidung« berufen. Die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt stellt jedoch klar, dass es sich um eine politische Entscheidung – zumindest des fahrlässigen Nichteingreifens – handelt, denn Ablehnungsgründe gab es zur Genüge. Zudem wurde durch eine Akteneinsicht bekannt, dass sich ein Abteilungsleiter aus dem brandenburgischen Umweltministerium massiv für die Genehmigung eingesetzt hat.
Die SPD schreibt in ihrem Wahlprogramm für die Bundestagswahl: »Die Intensivtierhaltung werden wir durch geeignete gesetzliche Maßnahmen zurückdrängen«. DIE LINKE schreibt: »Auch die Tierhaltung wollen wir verbessern. Haltungsformen müssen an die Tiere angepasst werden, nicht die Tiere an eine Haltungsform, die nur ökonomischer Effizienz verpflichtet ist«.
»Durch ihr Handeln bzw. Nichthandeln haben SPD und LINKE in Brandenburg gerade genau das Gegenteil dessen bewirkt, was sie auf Bundesebene versprechen. Ministerin Tack und Minister Vogelsänger ist eine Art unterlassener Hilfeleistung vorzuwerfen«, betont Mahi Klosterhalfen, geschäftsführender Vorstand der Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt.
Im Vorfeld hatte die Stiftung durch einen Online-Appell versucht, Ministerin Tack doch noch zum Handeln zu bewegen. Den Appell unterzeichneten innerhalb von fünf Tagen 28.000 Menschen.
Doch der Kampf gegen die Genehmigung der Anlage ist noch nicht vorbei. Die Betroffenen vor Ort werden vor Gericht gegen die Genehmigung klagen. Da der beantragte Sofortvollzug nicht genehmigt wurde, darf der Investor die Anlage auch nicht in Betrieb nehmen. Zwischenfazit (nicht Teil der Pressemitteilung)
Die Genehmigung der Anlage in Haßleben zeigt, wie schwierig es noch ist, sich auf politischer und juristischer Ebene für den Tierschutz einzusetzen. Das ist auch der Grund, warum wir unsere Schwerpunkte auf Wirtschaftskampagnen und die Verbraucheraufklärung legen – hier lassen sich Erfolge wesentlich leichter erzielen.
Trotzdem werden wir die anstehende Klage gegen die Genehmigung unterstützen und auch weiterhin die Diskrepanzen zwischen den Wahlversprechen und Taten der Parteien publik machen.