Mit dem Gesetz möchte der Bundestag die Situation von Patienten verbessern und gegen den Ärztemangel im ländlichen Raum vorgehen. Es enthält daher ein ganzes Bündel von Maßnahmen auf unterschiedlichen Ebenen, um strukturellen Problemen in der medizinischen Versorgung zu begegnen.
Der Bundesrat nahm zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung im September 2011 umfangreich Stellung.
Der Bundestag änderte den ursprünglichen Regierungsentwurf in einer ganzen Reihe von Punkten. Hierdurch will er die Versorgung sowie die Versorgungsstrukturen weiter verbessern und so Versorgungslücken vermeiden. Ausschussempfehlungen
Der Gesundheitsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, das Gesetz zu billigen.
In einer begleitenden Entschließung macht er jedoch deutlich, dass das Gesetz aus seiner Sicht die Potentiale nichtärztlicher Gesundheitsberufe weitgehend außer Acht lässt. Neuen zukunftsträchtigen Organisationsformen interdisziplinärer Zusammenarbeit würden sogar eher Steine in den Weg gelegt. Insgesamt verfehle der Bundestagsbeschluss das Ziel, die medizinische und pflegerische Versorgung umfassend, nachhaltig und kosteneffizient zu sichern.
Der Bundesrat solle die Bundesregierung daher unter anderem auffordern, wirksamere Instrumente zum Abbau der Überversorgung und eine verbesserte Bedarfsplanung zu schaffen. Zudem soll sie Fehlanreize bei der ärztlichen Vergütung durch ungleiche Honorare für privat und gesetzlich Versicherte beseitigen, die Versorgung unter Einschluss der nichtärztlichen Gesundheitsberufe stärken und die Finanzierung der Krankenversicherung zu einer Bürgerversicherung weiterentwickeln.
__________________________________________________________________________ - Stefan Werner ist Vorstandsmitglied des Vereins "Demokratisches Bürgerforum Überwald" -