Gemäß § 1 Abs. 3 BauGB haben die Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Städtebauliches Ziel der Gemeinde Wald-Michelbach ist es, mit der Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes durch einen sachlichen Teilflächennutzungsplan Windenergie Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung „Konzentrationszonen für Windenergieanlagen" neu darzustellen.
Nach den Regelungen des § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB steht den Gemeinden das bauleitplanerische Steuerungsinstrumentarium der Konzentrationsflächendarstellung zur Verfügung. Hier ist geregelt, dass einem privilegierten Vorhaben, das nicht unter dem Privilegierungsvorbehalt des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB fällt, öffentliche Belange in der Regel entgegenstehen mit der Wirkung, dass das Vorhaben an dem Standort unzulässig ist soweit hierfür durch Darstellung im Flächennutzungsplan eine Ausweisung an anderer Stelle erfolgt ist. Durch das am 30.07.2011 in Kraft getretene „Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden" hat der Gesetzgeber darüber hinaus in § 5 Abs. 2b BauGB klargestellt, dass für die Zwecke solcher Konzentrationsflächendarstellungen insbesondere auch sachliche und räumliche Teilflächennutzungspläne aufgestellt werden können. Dieser Planungsvorbehalt war mit dem Ziel in das Baurecht übernommen worden, einen 'Wildwuchs' solcher Anlagen im Außenbereich zu vermeiden und eine planerische Steuerung zu ermöglichen.
Das neue hessische Energie-Zukunfts-Gesetz (EZG), welches in diesem Jahr vom hessischen Landtag verabschiedet werden soll, basiert im Wesentlichen auf den Ergebnissen des hessischen Energiegipfels. Darin ist u. a. vorgesehen, dass in einer Größenordnung von 2 % der Landesfläche Vorrangflächen zur Nutzung der Windenergie zur Verfügung stehen und die übrigen Flächen als Ausschlussflächen gelten.
Als Vorarbeit bei der Suche nach Vorrangflächen für Windenergie haben das Regierungspräsidium Darmstadt und der Regionalverband im März 2012 Karten entwickelt, in denen unter Berücksichtigung des erforderlichen Windpotenzials auf der einen Seite, und der Ausschlussräume und Siedlungsabstände auf der anderen Seite sogenannte "Suchräume für Windenergienutzung" dargestellt sind. Als Anlage ist ein Ausschnitt der Suchraumkarte für unseren Gemarkungsbereich beigefügt.
Die gesamten Karten mit den Suchräumen können über die Homepage des Regierungspräsidiums unter www.rp-darmstadt.hessen.de eingesehen werden.
Die FNP-Fortschreibung dient nun dazu, die städtebauliche Entwicklung und Ordnung im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB hinsichtlich einer geordneten Steuerung von Flächen für die Windenergienutzung zu gewährleisten.
Der Bau-, Verkehr-, Energie- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 31.05. ds. Js. folgendem Beschlussvorschlag mehrheitlich zugestimmt. Beschlussvorschlag: " Die Gemeindevertretung beschließt die Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplanes " Windenergie " gemäß §§ 5 Abs. 2b i. V. m. 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB für die Gemeinde Wald-Michelbach. "
Stefan Werner
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__________________________________________________________________________ - Stefan Werner ist Vorstandsmitglied des Vereins "Demokratisches Bürgerforum Überwald" -
es wundert nicht, dass aus Ihrer Sicht, TOP 10 den wichtigsten Punkt darstellt. Allerdings begrüßte ich es sehr, wenn Sie (wieder) die gesamte Tagesordnung hier veröffentlichten. (Dann wären auch "Nichtgemeindevertreter" in der Lage sich eine Meinung über die Wichtigkeit der zu behandelnden Agendapunkte zu bilden.) Wenn Sie darüber hinaus auch noch alle Beschlussvorlagen hinzufügten, wäre das ein Zeichen echter Bürgerbeteiligung. Vielleicht wollen Sie und Ihre Kollegen sich auch dafür einsetzen, dass die Gemeinde auf Ihren Seiten im Internet diese Informationen vor öffentlichen Sitzungen zur Verfügung stellt. Leider findet sich dort (auf den Seiten der Gemeinde) nicht einmal die aktuellen öffentlichen Bekanntmachungen samt der dazugehörenden Dokumente.
Zitat von Gast im Beitrag #2Sehr geehrter Herr Werner,
es wundert nicht, dass aus Ihrer Sicht, TOP 10 den wichtigsten Punkt darstellt. Allerdings begrüßte ich es sehr, wenn Sie (wieder) die gesamte Tagesordnung hier veröffentlichten. (Dann wären auch "Nichtgemeindevertreter" in der Lage sich eine Meinung über die Wichtigkeit der zu behandelnden Agendapunkte zu bilden.) Wenn Sie darüber hinaus auch noch alle Beschlussvorlagen hinzufügten, wäre das ein Zeichen echter Bürgerbeteiligung. Vielleicht wollen Sie und Ihre Kollegen sich auch dafür einsetzen, dass die Gemeinde auf Ihren Seiten im Internet diese Informationen vor öffentlichen Sitzungen zur Verfügung stellt. Leider findet sich dort (auf den Seiten der Gemeinde) nicht einmal die aktuellen öffentlichen Bekanntmachungen samt der dazugehörenden Dokumente.
Mit freundlichem Gruß
Sehr geehrter Gast, vielen Dank für die Wertschätzung meiner Arbeit!
Leider liegen mir die Unterlagen nicht in digitaler Form vor und müssen daher mühselig von Hand eingescannt werden. Allein für die heute eingestellte Einladung habe ich den kompletten Abend verbraten. 10./XVII. Sitzung des Bau-, Verkehr-, Energie- und Umweltausschuss
Auch hier fehlt noch ein ganzer Packen Papier zu dem ich schlicht noch nicht gekommen bin. Ich werde mich aber bemühen dies morgen in meinem Urlaub zu Hause nach zu holen.
Herzliche Grüße
Stefan Werner
__________________________________________________________________________ - Stefan Werner ist Vorstandsmitglied des Vereins "Demokratisches Bürgerforum Überwald" -