5 . Bauleitplanung der Gemeinde Wald-Michelbach; 2. Änderung des Bebauungsplanes "Der Langacker" (Im Weidenklingen / Konradsweg), Gemarkung Wald-Michelbach, zum Zwecke der Errichtung eines Wohnhauses; Vorlagen-Nr.: Vo/247/XVIII
6 . Bauleitplanung der Gemeinde Wald-Michelbach-; 1. Änderung des Bebauungsplanes "Unterhalb Neckarstraße", Gemarkung Wald-Michelbach, zum Zwecke der Errichtung eines Wohnhauses; Vorlagen-Nr.: Vo/248/XVIII
7 . Neufassung der Stellplatzsatzung der Gemeinde Wald-Michelbach; Vorlagen-Nr.: Vo/249/XVI II
8 . Bauleitplanung der Gemeinde Wald-Michelbach; Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich der Grundstücke "Hartenroder Straße 40", Gemarkung Wald-Michelbach; hier: a) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB); b) Beschlussfassung zur Durchführung des erforderlichen Bauleitplanverfahrens gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB); Vorlagen-Nr.: Vo/234/XVIII
9. 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Gemeinde Wald-Michelbach; Vorlagen-Nr.: Vo/245/XVIII
10. 2. Satzung zur Änderung der Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Wald-Michelbach vom 19.06.2018; Vorlagen-Nr.: Vo/250/XVIII
11 . Kostenbeitrag für die Betreuung von Kinderkrippen-Plätze (1-2 Jahre); Vorlagen-Nr.: Vo/252/XVIII
12 . Antrag der SPD-Fraktion - Resolution zur Ablehnung des Programms "Starke Heimat Hessen"; Vorlagen-Nr.: AN/241/XVIII
13 . Antrag der SPD-Fraktion - Wald-Michelbach mobil: Verbesserung von Information und Kommunikation über das ÖPNV-Angebot in der Gemeinde / Maßnahmen des Mobilitätsmanagement; Vorlagen-Nr.: AN/239/XVI II
14 . Wünsche, Anregungen und Anfragen;
Bürger für Wald-Michelbach
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2. Satzung zur Änderung der Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Wald-Michelbach vom 19.06.2018
Sachverhalt: Das Land Hessen hat mit Beschluss vom 26.04.2018 eine neue Förderung für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen gefasst.
Darin ist nun enthalten, dass die Betreuungskosten für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt in einem Umfang von bis zu sechs Stunden täglich vom Land übernommen werden.
In der Satzung vom 19.06.2018 hat die Gemeindevertretung eine Anpassung der Gebühren der Kindergartenkinder von 3 Jahren bis Schuleintritt vorgenommen. Die Gebühren für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren wurde nicht angepasst. Durch die Satzungsänderung vom 19.06.2018 kostet ein Ü3-Platz bei einer Betreuungszeit von 42,75 Stunden 213,75 € und ein U3-Platz 120 €, obwohl dieser mit einem höheren Personal- und Betreuungsaufwand verbunden ist.
Um eine gerechtere Kostenverteilung zu haben, wurde eine Steigerung der Kindergartengebühren der U3-Plätze über den Zeitraum von zwei Jahren angeregt. Die im Entwurf ermittelte Steigerung der Kostenbeiträge bis 2021 stellt im Vergleich mit anderen Kommunen des Kreises Bergstraße eine moderate Erhöhung dar.
In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass im Jahresabschluss 2018 für den Bereich "Kommunalen Kindergarten-Betreuung" mit dem Produkt "0620 / Tageseinrichtungen für Kinder — Gemeinde" ein Defizit in Höhe von rd. 633.000,00 € ausgewiesen wurde.
Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Wald-Michelbach, die als Anlage dem Protokoll — 2 — dem Protokoll beigefügt ist.
Anlagen: - 2. Satzung zur Änderung der Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Wald-Michelbach vom 19.06.2018
Aufgrund des § 90 des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder und Jugendhilfe - in der Fassung vom 11. September 2012 (BGBl. I S. 2022, zuletzt geändert am 30. Oktober 2017 BGBl. I 3618) und §§ 31 ff des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs (HKJGB) vom 18. Dezember 2006 (GVBI. I S. 698, zuletzt geändert am 26. April 2018 und der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07. März 2005 (GVBI. I S. 142), zuletzt geändert am 15. September 2016 (GVBI. S. 167), der §§ 1 ff des Gesetzes über Kommunale Abgaben (KAG, in der Fassung vom 24. März 2013 (GVBI. 2013, 134), zuletzt geändert am 20. Dezember 2015 (GVBI. S. 618) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Wald-Michelbach in ihrer Sitzung am 21.11.2019 folgende 2. Änderung der Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Wald-Michelbach vom 19.06.2018 beschlossen:
Artikel 2 Diese 2.Satzung zur Änderung der Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Wald-Michelbach vom 19.06.2018 tritt ab 01.08.2020 in Kraft.
TOP : Kostenbeitrag für die Betreuung von Kinderkrippen-Plätze (1-2 Jahre);
Sachverhalt: Die Gemeinde Wald-Michelbach plant in den nächsten Jahren eine Kindergartengruppe für die Betreuung von Kindern ab einem Jahr einzurichten. Folgende Gebühren sollen für die Betreuung festgesetzt werden:
Da es noch keine passende Einrichtung gibt, in der eine Betreuung von Kindern ab einem Jahr möglich ist, wird mit Fertigstellung der Gruppe/Kindertagesstätte eine weitere Satzungsänderung vorgenommen werden.
Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung beschließt die Festsetzung der Gebühren von Kinderkrippen-Plätze (1-2 Jahre) bei einem Regelplatz bis 30 Std./bloche von 320,00 € und einem Tagesplatz bis 42,75 Std./Woche von 375,00 €.