Morgen soll im Bundestag zur Stärkung des Katastrophen- und Hochwasserschutzes sowie Aufbauhilfe ein
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze (Aufbauhilfegesetz 2021 – AufbhG 2021), verabschiedet werden.
Ganz nebenbei soll gleichzeitig der Artikel 12 auf Seite 10 in Absatz 3 (Seite 12) den Arbeitgebern ermöglichen, Auskunft über den Impfstatus zu erhalten und anschließend über die Art und Weise einer Beschäftigung entscheiden können.
Durch eine weitere Aushöhlung der Verfassung wird über die Arbeitgeber durch die Drohung des Jobverlustes letztlich eine Impflicht eingeführt. Ein Skandal!
4. Artikel 12 wird wie folgt geändert:
Absatz 3 wird wie folgt gefasst: „Sofern der Deutsche Bundestag nach § 5 Absatz 1 Satz 1 eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt hat und soweit dies zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) erforderlich ist, darf der Arbeitgeber in den in den Absätzen 1 und 2 genannten Einrichtungen und Unternehmen personenbezogene Daten eines Beschäftigten über dessen Impf- und Serostatus in Bezug auf die Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) verarbeiten, um über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder über die Art und Weise einer Beschäftigung zu entscheiden. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des allgemeinen Datenschutzrechts.“
5. In Artikel 13 werden nach den Wörtern „der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes)“ die Wörter „der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes),“ eingefügt.
Wie ist diese Regierung noch aufzuhalten, die, entgegen allen anderslautenden Versicherungen, schon immer eine Impfpflicht auf der Agenda hatte, aber diese nicht mehr vor der Bundestagswahl einführen will?
Weltbürger
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