Bebauungsplan Fischteichanlage Korsika, Unter-Schönmattenwag Die Gemeinde hat im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem privaten Grundstückseigentümer der Fischteichanlage Korsika, Unter-Schönmattenwag, einen städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 BauGB abgeschlossen. Zum Regelungsgegenstand eines solchen städtebaulichen Vertrags zählt nicht nur die Förderung und Sicherung der mit der Bauleitplanung verfolgten Ziele, insbesondere die Grundstücksnutzung, sondern nach Nr. 3 des Abs. 1 des zitierten Paragraphen auch die Übernahme von Kosten oder sonstigen Aufwendungen, die der Gemeinde für städtebauliche Maßnahmen entstehen oder entstanden sind und die Voraussetzung oder Folge des geplanten Vorhabens sind. Bisher war es in der Gemeinde Wald-Michelbach üblich, dass Kosten von Bebauungsplänen von den betroffenen Grundstückeigentümern übernommenen wurden, insbesondere dann, wenn wie im vorliegenden Fall, das Verfahren zur Aufstellung der Bebauungsplanung auf Wunsch der Grundstückeigentümer erfolgt ist. Diesbezügliche Fragen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurden von Bürgermeister Joachim Kunkel in der Vergangenheit stets mit dem Hinweis auf Kostenübernahme durch die Nutznießer beantwortet. In dem städtebaulichen Vertrag vom 1. Juli 2013 fehlt eine solche Regelung zur Übernahme der Kosten der Bauleitplanung durch den Grundstückseigentümer. Für den Bebauungsplan und seine gutachterlichen Untersuchungen etwa von dessen Wirkungen auf das Flora - Fauna -Habitat/Schutzgebiet sowie auf den Artenschutz sind erhebliche Gutachterkosten und für den Planentwurf erhebliche Kosten des Ingenieurbüros entstanden. Die Haushaltswirtschaft einer Gemeinde ist gemäß § 92 Abs. 2 HGO »sparsam und wirtschaftlich zu führen«. Dieser allgemeine Haushaltsgrundsatz verpflichtet den Gemeindevorstand dazu, alle Möglichkeiten des Gesetzes zur Kostenbeteiligung privater Grundstückseigentümer auszuschöpfen. Im vorliegenden Fall ist dies durch den Gemeindevorstand ausweislich des Inhalts des städtebaulichen Vertrages vom 1. Juli 2013 unterlassen worden, denn der Vertrag verpflichtet den allein von dem Inhalt des Bebauungsplans betroffenen Grundstückseigentümer nicht dazu, die Kosten des Planungsbüros und die Gutachterkosten aus dem Verfahren zu tragen. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet um Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Wie hoch waren die Kosten für den Bebauungsplan Fischteichanlage Korsika, Unter-Schönmattenwag (incl. der Kosten für Gutachten und Ingenieursleistungen). 2. Sind im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Fischteichanlage Korsika, Unter- Schönmattenwag weitere Kosten für die Gemeinde entstanden. 3. Aus welchem Grund hat die Gemeinde auf eine Übernahme der mit dem Bebauungsplan Fischteichanlage Korsika, Unter-Schönmattenwag, entstandenen bzw. der dadurch verursachten Kosten durch den Grundstückeigentümer verzichtet? 4. Die Fischabfälle dürfen weder in die Kanalisation noch in den Ulfenbach entsorgt werden. Wie sichert die Gemeinde Wald-Michelbach eine ordnungsgemäße Entsorgung der Fischabfälle?
Hermann Engesser Fraktionsvorsitzender BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Wald-Michelbach
Ich bin ja mal gespannt, ob Sie liebe Vertreter der Bündnis Grünen, mit gleichem Engagement auf die Einhaltung aller Formalien bei der >Änderung des Bebauungsplanes "Am Wasserwerk", Wald-Michelbach, zum Zwecke der Bebauung von Grundstücken der Strasse "Im Krappenklingen" siehe Protokoll der Gemeindevertretung von Gem. Wald-Michelbach vom 03.Juli 2012 Top 8 bestehen.
Es ist als Sie damals zustimmten, hoffentlich nicht ihrer geschätzter Aufmerksamkeit entgangen, dass es sich bei einem der betroffenen Grundstücke um eine schützenswerte Feuchtwiese handelt, die ausserhalb der derzeitigen Bebauungsgrenze liegt, daher noch nie von einem Bebauungsplan erfasst war und somit nicht mit dem in Wald-Michelbach üblichen beschleunigten Verfahren für Bebauungspläne in Baugrund umgewandelt werden kann/sollte. Ich empfehle ihnen dringend in diesem Fall eine Umweltverträglichkeitsprüfung zu fordern damit nicht leichtsinnigerweise ein schützenswertes Biotop geopfert wird.
Vielen Dank für diesen Hinweis! Unabhängig von der endgültigen Entscheidung im Falle Fischteiche Korsika: Es ist bei allen geplanten Bauvorhaben sehr wichtig, dass auch die Bürger vor Ort mit wachem Auge die Rahmenbedingungen im Blick behalten und die Vorhaben im Sinne des Schutzes von Umwelt und Natur begleiten - und sich gegebenenfalls auch gegen den Bau aussprechen!
---
„Man darf die Mehrheit nicht mit der Wahrheit verwechseln.“ - Jean Cocteau -