Betr.: Bauleitplanung der Gemeinde Wald-Michelbach; hier: Bebauungsplan „Fischteichanlage Korsika“, Gemarkung Unter-Schönmattenwag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wald-Michelbach hat in ihrer Sitzung am 25. 1. 2011 zunächst die zur Vorentwurfsplanung im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen behandelt und darüber beschlossen. Danach wurde der Bebauungsplan „Fischteichanlage Korsika“, bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und Begründung einschließlich Umweltbericht, als Entwurf zur Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Einholung der Stellungnahmen der betroffenen Behörden und sonstigen von der Planung berührten Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Bauleitplanung dient der Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung sowie der erforderlichen bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Sicherung der bestehenden Nutzung.
Von der Aufstellung des Bebauungsplanes sind folgende Grundstücke betroffen: Gemarkung Unter-Schönmattenwag, Flur 7 Nr. 85/3 (teilweise), 85/6, 85/8, 86/1, 87/1, 88/1 und 88/2. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der beigefügten Planskizze zu entnehmen. Das Plangebiet hat eine Gesamtgröße von ca. 1,8034 ha. Es wird hiermit bekannt gemacht, dass die Entwurfsplanung zum Bebauungsplan „Fischteichanlage Korsika“ , bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und der beigefügten Begründung einschließlich Umweltbericht sowie den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 7. 1. 2013 bis einschließlich 8. 2. 2013 im Rathaus der Gemeinde Wald-Michelbach, GB III – Planen, Bauen, Umwelt, Zimmer 205 (2. OG), In der Gass 17 in 69483 Wald-Michelbach, während der Dienststunden der Gemeindeverwaltung öffentlich ausliegt.
Die Dienststunden der Gemeindeverwaltung sind: Montag von 7.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr Dienstag von 7.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr Mittwoch von 7.30 bis 12.00 Uhr,nachmittags geschlossen Donnerstag von 7.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.30 Uhr Freitag von 7.30 bis 12.00 Uhr,nachmittags geschlossen Es sind folgende umweltbezogenen Informationen verfügbar: – Umweltbericht mit Bestandsaufnahme und Bewertung der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung auf Mensch, Pflanzen/Tiere, Boden, Wasser, Luft/Klima und Landschaft sowie der Prüfung und Abwägung der Eingriffe in Natur und Landschaft mit Festlegung von Ausgleichsmaßnahmen (Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung) – Prognose zur Beeinträchtigung des FFH-Gebietes „Oberes Ulfenbachtal bei Unter-Schönmattenwag“ – Artenschutzrechtliche Prüfung hinsichtlich der Bestimmungen des § 44 BNatSchG – Gutachten zum Brutvogelbestand – Fachliche Einschätzung zum Artenschutz und zur FFH-Verträglichkeit des Vorhabens – Schalltechnische Untersuchung zu den vom Vorhaben ausgehenden Lärmemissionen mit ergänzenden Stellungnahmen – Umweltbezogene Stellungnahmen zu wasserrechtlichen Belangen, zur Bewältigung von Eingriffen in Natur und Landschaft und Ausgleichsmaßnahmen, zur Einhaltung artenschutzrechtlicher Vorgaben, zur FFHVerträglichkeit des Vorhabens sowie zu immissionsschutzrechtlichen Belangen.
Die Öffentlichkeit wird durch diese öffentliche Auslegung im Sinne des § 3 Abs. 2 BauGB beteiligt. Es wird dazu darauf hingewiesen, dass während der Auslegungsfrist Stellungnahmen zur Entwurfsplanung innerhalb des oben genannten Zeitraumes schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Wald-Michelbach, In der Gass 17 in 69483 Wald-Michelbach abgegeben werden können. Es wird gemäß § 4a Abs. 6 BauGB darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag gemäß § 47 Abs. 2a der Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrollantrag) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Die Gemeinde Wald-Michelbach hat die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4 b BauGB auf das Ingenieurbüro Schweiger Scholz übertragen. Das Büro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis. Wald-Michelbach, 21. 12. 2012 Kunkel, Bürgermeister
dass Sie die Möglichkeit zur gerichtlichen Verhinderung des B-Plans"Fischteichanlage Korsika" gelassen haben.
Hätten Sie statt dessen die begründeten Einwände zur Fischabfollentsorgung umgesetzt, gäbe weitaus wenger Chancen den B-plan zu kippen.