Antrag: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wald-Michelbach beschließt, gemäß § 11a “Wiederkehrende Straßenbeiträge“ des Gesetzes über kommunale Abgaben, ab sofort für den Umbau und Ausbau der öffentlichen Verkehrsanlagen wiederkehrende Beiträge einzuführen.
Die Satzung und Gebührenordnung der Gemeinde Wald-Michelbach wird entsprechend § 11a, KGA, geändert.
Begründung: Mit wiederkehrenden Beiträgen wird sowohl für die betroffenen Bürger, als auch für die Gemeinde eine größere Planungssicherheit erreicht. Außerdem wird für die betroffenen Bürger eine oft überraschende finanzielle Notsituation vermieden. Da von Seiten der SPD bereits Zustimmung signalisiert wurde und der CDU Vorsitzende Doetsch in der Gemeindevertretersitzung vom 17.11. verlauten lies, dass am Ende doch die wiederkehrenden Straßenbeiträge rauskommen würden und auch der Vorsitzende der AKB eigentlich davon ausgeht, spräche nichts gegen eine breite Zustimmung aus dem Gemeindevertreterparlament. Außer vielleicht, dass der Antrag von der falschen Seite gestellt wurde. Daher plädiere ich als Gemeindevertreterin an die allgemeine Vernunft und bitte um Zustimmung zu diesen für die Anlieger solidarischeren Abgabenvariante.
Anmerkung: Dieser Antrag steht in Einklang mit der Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung und die Ausschüsse der Gemeinde Wald-Michelbach.
Dort ist in §12 „Sperrfrist für abgelehnte Anträge“ unter Abs. 1 derart geregelt, dass, wenn die Gemeindevertretung einen Antrag ablehnt, lediglich der selbe Antragsteller oder die selbe Antragstellerin diesen frühestens nach einem Jahr erneut einbringen kann. Da allerdings der Antrag der BfW bereits am 28. Januar 2013 gestellt wurde und ich zu diesem Zeitpunkt der Fraktion noch nicht angehörte, trifft diese Sperrfrist demnach für mich nicht zu!
Bürger für Wald-Michelbach
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