bitte nehmen Sie den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung am 15. November 2022
Antrag/Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, dass zukünftig Entscheidungen, die ein außerplanmäßiges Investitionsvolumen von 10.000 Euro überschreiten, vom Gemeindevorstand nicht mehr ohne Bewilligung der Gemeindevertretung getroffen werden dürfen.
Eine entsprechende Änderung der Gemeindesatzung ist vorzunehmen.
Begründung:
§ 66 HGO regelt die Aufgaben des Gemeindevorstands wie folgt: (1) Der Gemeindevorstand ist die Verwaltungsbehörde der Gemeinde. Er besorgt nach den Beschlüssen der Gemeindevertretung im Rahmen der bereitgestellten Mittel die laufende Verwaltung der Gemeinde.
In der Vergangenheit wurden vom Gemeindevorstand öfter außerplanmäßige Überschreitungen entschieden, die den im Antrag geforderten Betrag des vorgesehenen Kostenrahmens einer Maßnahme deutlich überschritten.
In einem aktuellen Fall, in der die Mehrzahl der Mitglieder des Gemeindevorstandes ihre Entscheidungsbefugnis in Frage stellten, ging es um Mehrkosten von 167.000 Euro die an der Gemeindevertretung vorbei entschieden werden sollten.
In der Folge wurde festgestellt, dass es offensichtlich in der Gemeindesatzung keine Angaben gibt die, hierzu einen eindeutigen Rahmen vorgeben.
Der Antragsteller möchte für zukünftige Fälle dieser Art einen eindeutigen und verhältnismäßigen Rahmen schaffen und damit erreichen, dass außerplanmäßige Überschreitungen von Investitionen erheblicher Höhe abseits der Gemeindevertretung nicht mehr in einem einfachen Handstrich durch den Gemeindevorstand beschlossen werden können.
Bürger für Wald-Michelbach
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