bitte nehmen Sie den folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 1. November 2022
Der Antrag geht in Kopie per E-Mail an die Mitglieder des Ausschusses.
Antrag/Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung beschließt eine gestaffelte Erhöhung der Wasser- und Abwasserverbrauchsgebühren.
Die Grundgebühr bleibt einheitlich und wird nicht erhöht. Der Gebührensplit wird von der Zahl der Personen pro Haushalt/Einrichtung abhängig gemacht.
Begründung:
In der aktuellen Situation mit steigenden Kosten in allen Bereichen, stoßen immer mehr Haushalte und Betriebe an die Grenzen der Belastbarkeit. Andererseits sollte es einen Anreiz zum Sparen bei Energie und beim Wasserverbrauch geben. Eine Erhöhung der Grundgebühr, um die Mehrkosten im Wasser und Abwasserhaushalt auszugleichen, würde dem entgegenlaufen. Eine generelle Erhöhung der Wasser- und Abwassergebühren könnte finanzschwache Haushalte über ihre Möglichkeiten hinaus belasten.
Eine gesplittete Gebühr würde hierbei sowohl die finanziellen Belastungen für sparsame und normale Verbraucher in Grenzen halten sowie einen weiteren Anreiz zum Sparen bringen. Da der Wasserverbrauch insbesondere auch den Warmwasserverbrauch betrifft, werden die Verbraucher auch zugleich dazu angeregt Energie zu sparen. Wer dennoch den Komfort des häufigen Duschens/Badens mit unnötig langer Dauer oder übermäßig gefüllter Badewanne usw. genießen möchte, muss dann auch den entsprechenden Preis dafür hinnehmen.
Um Familien mit Kindern und Einrichtungen im Pflegebereich, sowie öffentlichen Einrichtungen gerecht zu werden, wird ein Basisverbrauch pro Person festgelegt, bei dem die durchschnittliche Wasserverbrauchsmenge mit einem Tarif belegt wird, der sich am aktuellen orientiert. Für Verbrauchsmengen, die höher sind, wird ein progressiver Tarif berechnet.
Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit eines Gebührensplittings, wie durch den Gemeindervertretervorsitzenden und Bürgermeister angeführt, dürften, wie man beim Gebührenmodell der hessischen Gemeinde Witzenhausen sehen kann, unbegründet sein.