bitte nehmen Sie den folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung am 13. Dezember 2022
Antrag/Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Erstellung eines vom Land Hessen geförderten Wasserkonzeptes.
Begründung:
Die Diskussion um die Erhöhung der Wasser- und Abwassergebühren zeigt, dass in diesem Bereich alle Möglichkeiten hinsichtlich Optimierung ausgeschöpft werden sollten. Die Wasserversorgung der Zukunft sollte sowohl in Bezug auf Bezahlbarkeit als auch beim Schutz der Umwelt und sorgsamer Umgang mit Ressourcen im Gleichgewicht gehalten werden.
Im Rahmen des Leitbilds für ein ‚Integriertes Wasserressourcen-Management‘ fördert hierzu das Umweltministerium die Erstellung Kommunaler Wasserkonzepte.
Wasserkonzepte sollen auch die Umsetzung des Zukunftsplans Wasser unterstützen und vorbereiten.
Bei der Aufstellung von Wasserkonzepten werden die Gegebenheiten vor Ort erfasst, die Entwicklungen prognostiziert, Optimierungspotentiale und Risiken ermittelt und passende Maßnahmen zur effizienten Sicherstellung der Wasserversorgung entwickelt. Dies können beispielsweise Maßnahmen zum Grundwasserschutz, die verstärkte Nutzung von Brauchwasser, die Regenwasserversickerung oder auch unterschiedliche Maßnahmen des Wassersparens sein.
Insgesamt haben seit Beginn der pilothaften Förderung kommunaler Wasserkonzepte im Jahre 2020 59 Kommunen eine Förderung durch das Land Hessen mit einem Gesamtvolumen von mehr als 1,5 Millionen Euro erhalten.
Die Aufgabe der Erstellung von Wasserkonzepten liegt bei den Kommunen als Trägern der Wasserversorgung.
Bei der Aufstellung von Kommunalen Wasserkonzepten werden die örtlichen Gegebenheiten aus Sicht der jeweiligen Kommune systematisch erfasst, die zu erwartenden Entwicklungen prognostiziert, Optimierungspotentiale und Risiken für die Ressourcenverfügbarkeit und Leistungsfähigkeit der Versorgungssysteme ermittelt sowie passende Maßnahmen zur langfristigen Sicherstellung der Wasserversorgung entwickelt. Damit leisten Wasserkonzepte einen wichtigen Beitrag zur langfristigen Sicherstellung der Wasserversorgung.
Das Land Hessen fördert die Erstellung von Kommunalen Wasserkonzepten zunächst pilothaft bis Ende 2023. Antragsberechtigt sind hessische Kommunen, deren Zusammenschlüsse und Zweckverbände sowie kommunale Unternehmen.
Zuständig für Fragen der Förderung sowie Bewilligungsbehörde ist das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.