bitte nehmen Sie den folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung am 15. November 2022
Antrag/Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Einführung einer angepassten Gebührenberechnung mit Inklusivvolumen in Form einer Mindestgebühr im Wasser- und Abwasserbereich.
Begründung:
In der aktuellen Situation mit steigenden Kosten in allen Bereichen stoßen immer mehr Haushalte und Betriebe an die Grenzen der Belastbarkeit. Andererseits sollte es einen Anreiz zum Sparen bei Energie und beim Wasserverbrauch geben. Eine prinzipielle Erhöhung der Grundgebühr, um die Mehrkosten im Wasser- und Abwasserhaushalt auszugleichen, würde dem entgegenlaufen. Eine generelle Erhöhung der Wasser- und Abwassergebühren könnte finanzschwache Haushalte über ihre Möglichkeiten hinaus belasten.
Ein Alternativmodell könnte eine Mindestgebühr mit einem Freivolumen sein.
Hierbei wäre die Anzahl der im Haushalt, bzw. der in einer Einrichtung lebenden Personen zu berücksichtigen.
Als Grundlage der Berechnung werden die aktuelle Grundgebühr sowie die aktuelle Verbrauchsgebühr herangezogen. In dieser Mindestgebühr wäre dann ein Freivolumen von z. B. 30m³ inkludiert.
Beispielberechnung Wasser
Bei 30m³ Wasserverbrauch bisher: 12 x Grundgebühr € 2,50 = € 30,- 30 x Verbrauchsgebühr € 2,95 = € 88,50 Derzeitige jährliche Gesamtkosten €118,50 Pro Monat gerundet € 9,90
Bei € 9,90 € Mindestgebühr pro Person und Monat, inkl. 30m³ Inklusivvolumen, würde ein Singlehaushalt, wie seither, bei Einhaltung diese Wassermenge, € 118,80 € bezahlen.
Ein entsprechender Mehrverbrauch würde natürlich zu einer höheren Belastung führen, womit ein Sparanreiz beim Wasserverbrauch geschaffen wäre.
Ein Vierpersonen-Haushalt z. B., würde dann mit 120m³ Verbrauch bei € 475,20 pro Jahr liegen.
Anhand der Einwohnerzahl ließe sich dann die Höhe der Verbrauchsgebühr oberhalb der 30m³ relativ leicht errechnen.
In § 10 des Hessischen KAG ist in Satz 3 die Nutzung von Mindestsätze zugelassen.
Bei den Abwassergebühren kann das gleiche Rechenmodell angewandt werden.
Bürger für Wald-Michelbach
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