Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand mit der Aufhebung des sachlichen Teilflächennutzungsplan zur Darstellung von Konzentrationsbereichen für Windenergieanlagen gemäß § 6 BauGB der Gemeinde Wald-Michelbach.
Begründung:
Der sachliche Teilflächennutzungsplan der Gemeinde Wald-Michelbach steht dem sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien (TPEE) des Regionalplans Südhessen und dem Ziel des Energiepaketes der deutschen Bundesregierung diametral entgegen.
In dem sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien (TPEE) des Regionalplans Südhessen wurde die Fläche Lannertskopf als Windvorrangfläche ausgewiesen (obwohl, wie Bgm. Dr. Weber in der öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 23.6.22 schildert angeblich dort aus Gründen des Artenschutzes gar keine Windräder gebaut werden könnten und man den Lannertskopf von der Regionalversammlung nur ausgewiesen hätte um der Flächenquote gerecht zu werden). Diese Aussage gilt es zu prüfen und wäre es so, könnte man diesen Vorgang in der Planung der Regionalversammlung tatsächlich als Skandal und Willkür betrachten!
Generell weisen die Regionalplaner in dem sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien (TPEE) des Regionalplans Südhessen tatsächlich nur 1,5 Prozent der südhessischen Landesfläche für die Windenergienutzung aus. Weil in den windreicheren Regionen Nord- und Mittelhessen 2,0 und 2,2 Prozent der Landesfläche für Windkraftnutzung ausgewiesen sind, hat Hessen nun unterm Strich eine Quote von 1,9 Prozent der Fläche des gesamten Bundeslandes für die Windkraftplaner freigegeben.
Gemäß § 1 Abs. 4 BauGB besteht eine Anpassungspflicht der kommunalen Bauleitplanung an die übergeordneten Ziele der Raumordnung; die Grundsätze der Raumordnung sind sodann in der gemeindlichen Abwägung im Sinne des § 1 Abs. 7 BauGB zu berücksichtigen.
Wollen wir also in Hessen die geforderte Mindestfläche von 2% der Landesvorgabe erreichen, muss in Südhessen in entsprechend windhöfigen Lagen nachgelegt werden.
Die Pläne der Bundesregierung sehen sogar eine Flächenvorgabe von 2,2 % für Hessen vor.
Die aktuelle Lage am Energiemarkt zeigt zudem immer deutlicher, dass es eine Frage der sicheren und erschwinglichen nationalen Energieversorgung ist, hier deutlich zuzulegen und es Möglichkeiten auszuschöpfen gilt, wo sie sich bieten.