bitte nehmen Sie den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung. Antrag/Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Maßnahmenumsetzung der Quartierskonzepte bei öffentlichen Gebäuden.
Begründung:
Aus den Quartierskonzepten: „Durch die Sanierung kommunaler Liegenschaften kann die Gemeinde sowohl zu einer direkten Verringerung der Emissionen als auch zu einer Stärkung des Bewusstseins für Klimaschutzaktivitäten im Quartier und der Gemeinde beitragen. Die Gemeinde kann hier mit gutem Beispiel vorangehen und so auch Sanierungsbestrebungen privater Eigentümer*innen bestärken. Um die Sanierung der öffentlichen Gebäude in den nächsten Jahren möglichst effektiv abzuwickeln, sollte ein Energetisches Sanierungskonzept erstellt werden.
Dieses soll darlegen, bei welchen Gebäuden die höchste Priorität für eine Sanierung (Gebäudehülle, Umstellung auf erneuerbare Wärme, Nutzung von Photovoltaik) besteht. Für diese Gebäude sollten die finanziellen Mittel im Haushalt bereitgestellt werden. Im Falle des „Schlerf“-Kindergartens sollte eine PV-Anlage in Betracht gezogen werden. Zusätzlich sollte der sommerliche Wärmeschutz und eine Dachdämmung bzw. Dämmung der obersten Geschossdecke weiter untersucht werden.“
Auch für die KiTa Aschbach sollte eine Sanierung weiter verfolgt werden. Die höchste Priorität ist dabei der Heizung zuzuordnen. Im Idealfall sollte eine Wärmepumpe in Verbindung mit einer PV-Anlage in Betracht gezogen werden.
Handlungsschritte & Verantwortliche:
Aufbereitung des Datenbestandes zu den kommunalen Gebäuden und Entscheidung über prioritär zu sanierende Gebäude auf Basis des Energiemanagements Sanierungsmanagement:
Aufstellen eines Sanierungsfahrplans und energetischen Sanierungskonzepts.
Politische Gremien:
Bereitstellung der Mittel für die durchzuführenden Sanierungsmaßnahmen im Haushaltsplan
Wirtschaftlichkeit:
Eine Umsetzung der Maßnahme rentiert sich laut Quartierskonzept enorm.
Förderung:
Die Erstellung eines energetischen Sanierungskonzepts ist über das BAFA mit 80% der förderfähigen Kosten bis max. 8.000 Euro förderfähig. Für die Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen können weitere Förderungen über das BEG in Anspruch genommen werden.
Klimaschutz:
Durch die Sanierungen erfolgen hohe Einsparungen für die Gemeinde. Zudem können indirekt positive Klimaschutzeffekte durch die Vorbildfunktion der Gemeinde gegenüber Bürgerschaft und Unternehmen auftreten. Beispiel aus dem Quartierskonzept Aschbach zum Einsparpotential:
Bei Umsetzung der im Sanierungsfahrplan entwickelten Maßnahmen können große Energieeinsparungen erzielt werden. Bsp. Kindergarten (Im Wiesental 30.): Bei der Umstellung von Ölheizung auf Wärmepumpe können etwa 2/3 Endenergie einspart werden (JAZ 3), da diese nun der Umwelt entnommen werden kann. Eine Kombination mit Dämmmaßnahmen senkt den Endenergiebedarf zusätzlich. Bei der Durchführung einer Wand- und Dachsanierung und dem Austausch der Fenster können bis zu 50 % des Wärmebedarfs eingespart werden. Beispiel aus dem Quartierskonzept Unter-Wald-Michelbach zum Einsparpotential:
Im Falle einer PV-Installation können je nach Größe der Anlage bis zu 11.700 kWh/a Strom erzeugt werden. Der Eigenstromverbrauch könnte dadurch um ca. 4.500 kWh/a gesenkt werden.
Lokale Wertschöpfung :
Die Sanierung der Gebäude ist zum einen mit Aufträgen für das lokale/regionale Handwerk verbunden und mindert zum anderen den Abfluss finanzieller Mittel aus der Gemeinde heraus für fossile Energieträger, sodass ein direkter Beitrag zur lokalen Wertschöpfung geleistet wird.
Bürger für Wald-Michelbach
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