bitte nehmen Sie den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung.
Antrag / Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt den Bau eines Mehrfamilienhauses mit Parkhaus für das Neubaugebiet Pfeifersacker. Das Parkhaus ist mit einem ausreichend dimensionierten Netzanschluss für eine entsprechende Zahl an Ladestellen für Elektroautos auszustatten. Die Ladestellen sind mit einem Lastmanagment vorzusehen. Es ist zu prüfen, ob das Projekt von der Baugenossenschaft durchgeführte werden kann. Gegebenfalls auch in Kooperation mit einer Energiegenossenschaft.
Begründung:
Ein zentrales Parkhaus am Einfahrtsbereich des Baugebiets hätte mehrere Vorteile gegenüber einzelner Parkflächen oder Garagen an den jeweiligen Wohnhäuser.
Das wären im Einzelnen: 1. Platzgewinn an bzw. In den jeweiligen Wohnhäusern 2. Möglichkeit der Einrichtung einer Spielstraße im eigentlichen Wohngebiet. 3. Kosteneinsparungen für die Bauherren und einfache Ausweisung von Parkplätzen 4. Entlastung des Netzanschlusses durch Lastmanagment der einzelnen Ladestellen. 5. Möglichkeit eines vergünstigten Ladetarifs durch Nutzung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Wohn-Parkhauses und an der Fassade. 6. Bereitstellung von Carsharing für das Quartier und hierdurch Wegfall von Zweit- oder Drittwagen mit entsprechenden großen Einsparungen bei den einzelnen Haushalten.
Zu Punkt 1: Es entstünde zusätzliche Wohnraum und/oder Lebensbereich im Außenbereich.
Zu Punkt 2: Da in der Spielstraße keine Autos dauerhaft parken würden, entstünde ein vielfach nutzbare Raum zum gefahrlosen Spielen von Kinder mit Minderung der Gefahr von Fahrzeugbeschädigungen z. B. durch Ballspiele. Außerdem würde Raum für z. B. Straßenfeste geschaffen. Anlieger könnten zum Ausladen großer Einkäufe natürlich an das jeweilige Wohnhaus fahren.
Zu Punkt 3: Für die jeweilig auszuweisenden Parkplätze muss keine Extrafläche versiegelt / überbaut oder mit einer Garage versehen werden. Die Kosten für einen Parkplatz in einem gemeinsamen Parkhaus liegen unter denen einer Einzelgarage.
Zu Punkt 4: Die Ausstattung jedes einzelnen Haushalts mit einer Ladestelle für ein Elektroauto kann bei zu niedriger Auslegung des Stromnetzes im Extremfall zur Überlastung führen. Daher muss bei Einzelanschlüssen ohne Lastmanagment der Netzanschluss unnötig hoch ausgelegt werden. Bei einem Lastmanagment von mehreren Ladeanschlüssen sinkt der Netzbedarf erheblich. Zusätzlich lassen sich für den Verbraucher Kosten sparen durch netzdienliches Laden. Im absehbarer Zeit wird auch das Thema Vehikel to Crid spruchreif werden. Hierbei können Elektroautos bei hohem Stromangebot und damit verbundenen niedrigen Preisen Strom im Fahrzeug speichern und später eine definierbare Strommenge zu höheren Preisen ins Netz abgeben. Sowohl Fahrzeugbesitzer als auch Betreiber der Carsharingfahrzeuge können hierbei aktiv zur Stabilisierung des Netzes beitragen und dabei noch Kosten sparen.
Zu Punkt 5: In Zukunft werden sogenannte Mieterstromkonzepte auch für Wohnquatiere zusehends attraktiver. Durch Integration von Photovoltaikanlagen und einem Quatierseigenen Stromnetz mit Übergabepunkt z. B. im Parkhaus-Technikraum kann eine Netzentgeldfreie Verteilung von günstigem Mieterstrom der Photovoltaikanlagen im Quartier erfolgen. Bei entsprechender Steuerung und Nutzung durch den Endverbraucher lassen sich für diesen erhebliche Kosteneinsparungen erzielen.
Zu Punkt 6: Durch ein zentrales Parkhaus lässt sich ein Carsharingangebot für die Quatiersanwohner, aber auch darüber hinaus, problemlos und kostengünstig realisieren. Durch das Teilen einer oder mehrerer Fahrzeuge kann der Fahrzeugbestand der Anwohner deutlich reduziert werden und spart diesen, bei nahezu gleichem Komfort und Verfügbarkeit wie bei Eigenbesitz eines Fahrzeuges, erhebliche Kosten. Der Fahrzeugbestand könnte dynamisch an den aufkommenden Bedarf angepasst werden und könnte zudem in Fahrzeuge für den Nahverkehr und mittleren bis Fernverkehr aufgeteilt werden. Ein Carsharingangebot würde die Attraktivität des Wohngebietes erheblich steigern.
Siehe auch Seite 3 (Förderung von Carsharing und Fahrgemeinschaften im Quartierskonzept)