bitte nehmen Sie den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung am 24. März 2020.
Antrag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Zweckbindung der Einnahmen durch Windenergieanlagen auf der Gemeindefläche zur Grundfinanzierung der Kinderbetreuung in den Kindergärten der Gemeinde Wald-Michelbach. Sollten die Einnahmen durch Windkraftanlagen, insbesondere zusätzlich errichteter Anlagen, die erforderlichen Mittel übersteigen, können diese Überschüsse in den Haushalt fließen.
Begründung:
Die Gemeindevertretung vertritt das Prinzip der Gleichbehandlung. Da die Geldvergabe des Landes Hessen ausschließlich die finanzielle Unterstützung der Kindergartenkinder über 3 Jahren vorsieht, wird dieses Prinzip verletzt. Die zweckgebundene Verwendung der Einnahmen zur Betreuung der Kinder der Gemeinde macht überdies den Nutzen der Windanlagen auf dem Gemeindefläche transparent und fördert deren Akzeptanz.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Zweckbindung der Einnahmen durch Windenergieanlagen auf der Gemeindefläche zur Grundfinanzierung der Kinderbetreuung in den Kindergärten der Gemeinde Wald-Michelbach. Sollten die Einnahmen durch Windkraftanlagen, insbesondere zusätzlich errichteter Anlagen, die erforderlichen Mittel übersteigen, können diese Überschüsse in den Haushalt fließen.
Unser Antrag zur Zweckbindung der Einnahmen durch Windenergieanlagen auf der Gemeindefläche zur Finanzierung der Grundversorgung unserer Kinder unter 3 Jahren wurde ohne weitere Beratung im Ausschuss, durch die, leider nach wie vor existierenden Wald-Michelbacher Verhältnisse, abgelehnt.
Offensichtlich findet man die Unterstützung von Kindern unter 3 Jahren und deren Eltern, von Seiten der AKB, den freien Wählern, der CDU und leider auch der SPD, nicht erstrebenswert. Man fand es noch nicht einmal diskussionswürdig und lehnte zuvor auch die Überweisung in einen beratenden Ausschuss ab.