bitte nehmen Sie den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung am 24. März 2020.
Antrag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Gleichstellung aller Altergruppen bei den Kindergartengebühren.
Begründung:
Seit dem 1. August 2018 besteht die Regelung der hessischen Landesregierung für die normalen Öffnungszeiten – für jeweils sechs Stunden am Tag - Kinder vom 3. Jahr bis Eintritt in die Schule von Kindergartengebühren frei zu stellen.
Kinder im ersten und zweiten Jahr werden in der Regelung der Landesregierung nicht erfasst.
Es ist fraglich ob diese unterschiedliche Behandlung dem Gleichheitssatz des Verfassungsrechts genügt. Weshalb die hessische Landesregierung, bei dem richtigen Ansatz Kindergartengebühren abzuschaffen, auf halbem Wege stehen bleibt, ist rational nicht nachvollziehbar und verletzt jeden Grundsatz der Gleichbehandlung. Hier werden Eltern jüngerer Kinder, die besonders auf Betreuungsangebote angewiesen sind, diskriminiert.
Unterstützung könnte die Kommune durch einen Kindergarten Föderverein erhalten, der Inhalt eines weiteren Antrages der BfW ist.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Gleichstellung aller Altergruppen bei den Kindergartengebühren.